Kurzarbeit für die Zeitarbeit – befristete Ausnahme aufgrund der Corona-Krise
Durch das Corona-Virus COVID-19 kommt es vermehrt zu Arbeitsausfällen, welche in erster Linie Zeitarbeitsfirmen zu spüren bekommen. Nach bisheriger Rechtslage konnte ein Unternehmen, das Leiharbeitnehmer beschäftigt, praktisch keine Kurzarbeit melden mit der Begründung, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Leiharbeitgeber Beschäftigungsausfälle haben und dies Teil des spezifischen Arbeitsmarktes sei.
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