Rechtsanwälte in Aschaffenburg | Kanzlei Pistner

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„Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.“

Norbert Blüm

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für Arbeits- und Zivilrecht

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Ihre Anwälte in Aschaffenburg, Schöllkrippen und Umgebung

Als Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Zivilrecht in Aschaffenburg beraten wir sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer als auch Betriebs- und Personalräte. Auch in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht, WEG-Recht und Verkehrsrecht betreuen wir Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen. Gerne stehen wir Ihnen in rechtlichen Fragen mit unseren Mitarbeitern zur Verfügung.

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Perfekt vertreten

Rechtsgebiete

in denen wir für Sie tätig sind

Neben unserer arbeitsrechtlichen Spezialisierung betreuen wir Mandate im Bereich Mietrecht, WEG-Recht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Autokaufrecht, Werkvertragsrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht.

Kanzlei Pistner – in Ihrer Nähe

Ihre Anwälte in Aschaffenburg und Schöllkrippen

Kanzlei Aschaffenburg

Bodelschwinghstraße 18
63739 Aschaffenburg

Kanzlei Schöllkrippen

Marktplatz 12
63825 Schöllkrippen

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Aktuelles

eBay-Bieter-Masche vom OLG Frankfurt als rechtsissbräuchlich abgeurteilt

Das Landgericht Darmstadt verneinte in 1. Instanz das Schadensersatzbegehren des Klägers, nachdem dieser – trotz der Vermutung, dass der Beklagte mittels eines zweiten Accounts versucht hatte, den Preis für das eigens eingestellte Angebot hochzutreiben – ein Angebot abgab und ihm als Höchstbietender der Zuschlag erteilt wurde. Dieses Urteil wurde in der 2. Instanz vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt, sodass die Berufung des Klägers ohne Erfolg blieb.

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Autokauf mit gefälschtem Fahrzeugbrief – Tücken und Chancen beim gutgläubigen Erwerb eines Pkw’s vom Nichtberechtigten

Ein in der Praxis immer wieder auftretendes Problem ist der Fahrzeugkauf vom sogenannten Nichtberechtigten. Geschädigte sind dabei regelmäßig sowohl der vermeintliche Käufer, als auch der originäre Eigentümer. Diesbezüglich agieren die vermeintlichen Verkäufer immer gewiefter, so dass sowohl die originären Eigentümer, als auch die vermeintlichen Käufer gleichermaßen auf betrügerische Methoden hereinfallen.

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Kurzarbeit für die Zeitarbeit – befristete Ausnahme aufgrund der Corona-Krise

Durch das Corona-Virus COVID-19 kommt es vermehrt zu Arbeitsausfällen, welche in erster Linie Zeitarbeitsfirmen zu spüren bekommen. Nach bisheriger Rechtslage konnte ein Unternehmen, das Leiharbeitnehmer beschäftigt, praktisch keine Kurzarbeit melden mit der Begründung, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Leiharbeitgeber Beschäftigungsausfälle haben und dies Teil des spezifischen Arbeitsmarktes sei.

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