Neben dem Arbeits- und Zivilrecht vertreten wir Sie auch in strafrechtlichen Verfahren, insbesondere bei engem Bezug zu unseren zivilrechtlichen Fachgebieten (Drogenkonsum im Straßenverkehr, Unterhaltspflichtverletzungen, Verstoß gegen Mindestlohn u.ä.), aber auch bei klassischen Straftaten wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug als Wahlverteidiger.