Rechtsanwälte in Aschaffenburg | Kanzlei Pistner

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Verkehrsrecht und Autokaufrecht

Durchsetzung von Schadensersatz – und Schmerzensgeldansprüchen nach Ihrem Verkehrsunfall. Abwehr von Bußgeldbescheiden (Blitzer, Abstandsmessungen, Handy, etc.). Gewährleistungsrechte beim Autokauf. Nachbesserung, Rücktritt, Minderung, Anfechtung oder Widerruf bei Fahrzeugkäufen.

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Lassen Sie Ihren Schaden in wenigen Schritten einfach über unsere Kanzlei abwickeln:

Sie schildern die Unfalldaten entweder persönlich, telefonisch, per E-Mail oder füllen den Unfallfragebogen online aus und leiten uns diesen weiter.
Wir kümmern uns um alles weitere, melden den Schaden bei der Versicherung und beziffern den Ihnen entstandenen Schaden.
Sämtliche notwendigen Telefonate und anstehenden Schriftverkehr übernehmen wir für Sie und arbeiten mit von Ihnen beauftragten Werkstätten oder Sachverständigen zusammen.
Wir informieren auch Ihre Werkstatt über alle Schritte und halten bei anstehenden Entscheidungen Rücksprache mit Ihnen.
Zahlungen werden direkt an Sie, den Gutachter oder die beauftragte Werkstatt weitergeleitet.
Unsere außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat die gegnerische Versicherung als Schadensersatzposition zu erstatten, weshalb Sie bei der außergerichtlichen Unfallabwicklung weder Ihre Rechtsschutzversicherung bemühen müssen, noch eine Rechtsschutzversicherung benötigen.
Verweigert sich die gegnerische Versicherung zu zahlen und sind Klageschritte notwendig, so klären wir Sie persönlich über Risiken und Chancen auf, bevor eine Klage eingereicht wird.

Neben den Unfalldaten wird eine schriftliche Vollmacht benötigt, welche der gegnerischen Versicherung regelmäßig vorzulegen ist und welche für Akteneinsichten bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft benötigt wird.

Auch SachverständigenAutohäusern und Werkstätten bieten wir an, abgetretene Ansprüche von Kunden direkt geltend zu machen. Im Rahmen der Unfallabwicklung werden die Rechtsanwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung gezahlt. Wickeln Sie für Ihre Kunden den Unfall ab, arbeiten Sie umsonst, binden unnötig Ressourcen und Sie müssen sich ständig juristisch weiterbilden. Wir arbeiten gerne mit Ihnen zusammen und setzen auch Ihre Ansprüche schnell und kompetent durch.

Neben einem Schadensersatzanspruch für das Fahrzeug sind auch oft Verletzungen die Folge eines Verkehrsunfalles, welche unter anderem Schmerzensgeldansprüche begründen. Diese Ansprüche können Ihnen als Beifahrer oder beispielsweise als Fahrer eines gemieteten Unfallfahrzeuges auch separat zustehen.

Je nach den Umständen des Einzelfalles kommen folgende Schadensersatzpositionen in Betracht:

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungsaufwand
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Abschleppkosten
  • Standkosten
  • An-/Abmeldekosten
  • Nebenkostenpauschale
  • Schmerzensgeld
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Fahrtkosten
  • u.v.m.

 

Ordnungswidrigkeiten

Sie sind zu schnell gefahren, haben falsch geparkt oder einen zu geringen Abstand eingehalten und einen Bußgeldbescheid oder ein Knöllchen erhalten? Mit der Änderung des Bußgeldkataloges zum 28.04.2020 droht nunmehr schnell ein Fahrverbot.

Gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von 2 Wochen Einspruch einzulegen. Das wichtigste vorab: Ohne Akteneinsicht sollten Sie nur die Pflichtangaben zu Ihrer Person mitteilen. Erst nach eingeholter Akteneinsicht und Prüfung der Aufzeichnungen der Bußgeldstelle können weitere Schritte eingeleitet werden und Verteidigungsmittel vorgebracht werden wie MessfehlerVerjährungsfrist oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles.

Wird das Verfahren aufgrund des eingelegten Einspruchs nicht eingestellt, bestimmt das Amtsgericht einen Termin zur Hauptverhandlung oder entscheidet durch Beschluss, wenn es eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich hält. Im Rahmen der Hauptverhandlung werden Zeugen angehört oder das Gericht kann einen Sachverständigen damit beauftragen, die Richtigkeit eines Messverfahrens überprüfen. Das Gericht ist gehalten, den Sachverhalt vollständig aufzuklären, wobei es Aufgabe der Verteidigung ist, beim Gericht entlastend vorzutragen und Schwachstellen herauszufiltern, beispielsweise Zeugenaussagen zu entkräften. In Bußgeldverfahren ist kein Fall wie der andere und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der persönlichen Verhältnisse kann selbst bei einem berechtigten Bußgeldverstoß ein Fahrverbot in eine höhere Bußgeldstrafe umgewandelt werden.

 

Kaufrecht

Das Kaufrecht zieht sich durch alle Bereiche, beginnend vom alltäglichen Einkauf im Supermarkt oder an der Tankstelle bis hin zum Erwerb einer Immobilie oder eines Unternehmens. So vielfältig die Rechtsgeschäfte sind, so vielfältig können auch die Probleme beim Kaufrecht sein.

Als Experten für Kaufvertragsrecht in Aschaffenburg erstellen wir für Sie rechtssichere Kaufverträge und AGB’s oder unterstützen Sie, wenn Mängel an der Kaufsache vorliegen oder behauptet werden.

Im Kaufrecht stehen zahlreiche Rechtsinstrumente zur Verfügung, welche individuell zu prüfen sind. Beginnend bei Gewährleistungsansprüchen gilt es zu beraten, ob Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz geltend gemacht werden können oder wie man sich mittels Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf wieder von einem Kaufvertrag lösen kann. Oft wird versucht, Ansprüche mittels AGB oder Gewährleistungsausschlüssen abzuwehren. Gerne prüfen wir für Sie, ob solche Klauseln wirksam sind und welche Ansprüche erfolgreich durchsetzbar sind.

Kaufrecht umfasst auch den Tier Kauf. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt hierbei beim Pferderecht.

Ein besonders spannendes Feld ist der Immobilienkauf, bei welchem die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier sollten Sie sich nicht auf mündliche (und damit unwirksame) Absprachen verlassen, sondern von Anfang an professionellen Rat in Anspruch nehmen.

Auch bei einem Rechte- oder Unternehmenskauf begleiten wir Sie gerne professionell.

 

Autokaufrecht

Augen auf – auch nach dem Fahrzeugkauf. Zum Autokaufrecht gehören sämtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges, somit Gewährleistungsfragen betreffend eines Sachmangels und die Frage, ob Nacherfüllung, Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz geltend gemacht werden sollten. Auch prüfen wir gerne für Sie, ob der viel benannte Widerrufsjoker und somit ein Widerruf des Kaufvertrages möglich ist. Daneben beraten wir Sie auch bei Fragen des Leasings und der Finanzierung von Fahrzeugen. Fahrzeughändler unterstützen wir daneben im Bereich des Inkassos oder des Lieferantenregresses. Schließlich beraten wir Sie gerne bei der Frage, ob ein gutgläubiger Erwerb, somit ein gutgläubiger Fahrzeugkauf vorlag, und setzen Ihre Rechte als geschädigter Käufer oder als geschädigter Eigentümer durch.