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Allgemeines Zivilrecht und Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung und Forderungsmanagement sind neben dem Kaufvertragsrecht auch in den anderen Vertragstypen des BGB wie beispielsweise bei Werkverträgen und Dienstleistungsverträgen von Bedeutung und somit in allen Bereichen des Zivilrechts.
Wir beraten Sie gerne bei der Erstellung und Überprüfung von AGB, bei Unterlassungsansprüchen, der Abwehr von Abmahnungen, bei der Erstellung von Verträgen, Vertragsstrafenklauseln und Wettbewerbsklauseln.

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst die Bereiche, die jeder gute Jurist zu seinem Handwerk zählen können sollte und die einen nicht unerheblichen Teil des täglichen Alltagsgeschäfts von Unternehmen und Privatleuten betrifft, sei es bei Problemen mit dem Telefonanbieter, der Kündigung einer Mitgliedschaft oder bei Auseinandersetzungen mit dem Grundstücksnachbarn. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch das Werkvertragsrecht und das Kaufvertragsrecht. Wir beraten Sie dabei umfassend hinsichtlich der Verwirklichung Ihrer Ansprüche, sei es bei der Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen, Gewährleistungsrechten, Garantieansprüchen, beim Rücktritt vom Vertrag, der Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder wegen Irrtums, als auch betreffend Widerrufsrechten.

Vertragsgestaltung

Rechtssichere Verträge sind die beste Ausgangsbasis für ein gedeihliches Vertragsverhältnis. Wir gestalten Ihre Verträge im Bereich des Baurechts, des Kaufrechts oder des Mietrechts, fertigen Ihre Unternehmensverträge wie Unternehmenskauf, Unternehmensübertragung, Geschäftsführerverträge etc. und beraten und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.