Das allgemeine Zivilrecht umfasst die Bereiche, die jeder gute Jurist zu seinem Handwerk zählen können sollte und die einen nicht unerheblichen Teil des täglichen Alltagsgeschäfts von Unternehmen und Privatleuten betrifft, sei es bei Problemen mit dem Telefonanbieter, der Kündigung einer Mitgliedschaft oder bei Auseinandersetzungen mit dem Grundstücksnachbarn. Zum allgemeinen Zivilrecht gehört auch das Werkvertragsrecht und das Kaufvertragsrecht. Wir beraten Sie dabei umfassend hinsichtlich der Verwirklichung Ihrer Ansprüche, sei es bei der Durchsetzung von Nacherfüllungsansprüchen, Gewährleistungsrechten, Garantieansprüchen, beim Rücktritt vom Vertrag, der Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung oder wegen Irrtums, als auch betreffend Widerrufsrechten.