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Bau- und Immobilienrecht

Durchsetzung von privatrechtlichen Ansprüchen und Vereinbarungen der am Baugeschehen Beteiligten. Durchsetzung von privatrechtlichen Ansprüchen bei Planung, Bau, Vermittlung, Kauf und Verkauf von Immobilien.

Baurecht, Immobilienrecht & Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht stellt einen Teil des Immobilienrechts dar. Hierbei umfasst ist nicht nur das Rechtsverhältnis zwischen einem privaten Häuslebauer und beispielsweise einem Bauträger, sondern sämtliche Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerkes Beteiligten betrifft – auch der Bauherren untereinander. Nicht umfasst ist hiervon das sogenannte öffentliche Baurecht, welches sich um das behördliche Planungsrecht und Bauordnungsrecht (Baugenehmigung, etc.) beschäftigt.

Im Fokus unserer Beratung und Tätigkeit stehen somit die Regelung von Rechtsverhältnissen und Streitigkeiten zwischen Bauherren, Architekten, Vermessungsingenieuren, Haustechnikingenieuren, Bauunternehmen und anderen Baubeteiligten. Wir vertreten Sie bei Vergütungs-/Honorarfragen, bei Bau- und Planungsmängeln, sowie bei der Klärung von Haftungsfragen. Auch bei Problemen betreffend nachbarrechtlichen Angelegenheiten oder betreffend des Vergaberechtes können Sie auf unsere Fachkenntnisse zurückgreifen. Auch ist bei Bauprojekten bereits vor der Unterzeichnung eines Vertrages zu empfehlen anwaltlichen Rat einzuholen und eine baubegleitende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Wir beleuchten dabei Ihre Rechtsprobleme von mehreren Seiten, um Ihnen als Mandanten die Chancen und Risiken plausibel darlegen zu können.

Daneben bietet es sich in diesem Bereich oftmals an, schnelle Lösungen für beide Seiten zu finden um damit lange Gerichtsverfahren und teure Gutachten zu vermeiden, wobei Herr Rechtsanwalt Pistner als ausgebildeter Mediator auch im Rahmen einer Mediation zu einem pragmatischem Ergebnis zwischen zwei streitenden Parteien den Weg bereiten kann.

Im Bereich des Immobilienrechts beraten wir Sie gerne auch betreffend des Kaufs einer Immobilie, zum Maklerrecht und zum WEG-Recht.