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Mietrecht und WEG-Recht

Sowohl bei Kündigungen von Vermietern, als auch bei der Durchsetzung von Mieterrechten gilt es Fallstricke bei Mandanten zu verhindern.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten sowohl Vermieter, Mieter, Eigentümer als auch Hausverwaltungen in nahezu allen relevanten immobilienrechtlichen Fragen.

Bei Fragen zum Mietvertrag oder bei Komplikationen aufgrund von Kündigung oder Räumung treten wir entschlossen für Ihre Rechte ein und stellen Ihnen gerne unsere Kompetenz und Berufserfahrung zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere folgende Bereiche:

Mietrecht und Gewerbemietrecht

Bei Kündigungen ist stets große Eile geboten. Die Gerichte sind daher vom Gesetzgeber gehalten, Räumungsklagen bevorzugt zu verhandeln. Oft ist ein hoher Mietausfall die Folge bei Verzögerungen für Vermieter, demgegenüber droht für Mieter von Wohnraum Obdachlosigkeit und für Gewerbetreibende der Entzug der Existenzgrundlage.

Im Wohnraummietrecht gibt es vielfach vom Gesetzgeber geschaffene Schutzvorschriften, welche bei Gewerbemietverhältnissen keine Anwendung finden. So kann beispielsweise ein säumiger Wohnraummieter eine bereits ausgesprochene berechtigte Kündigung wegen Zahlungsverzug durch Nachzahlung der vollständigen Außenstände aushebeln, was für Gewerbetreibende verwehrt bleibt. Auch droht dem Gewerbemieter ein hoher Schadensersatzanspruch bei Zeitmietverträgen bei einem berechtigten Ausspruch einer Kündigung. Nicht nur in Krisenzeiten gilt es daher Mieter und Vermieter individuell zu beraten, insbesondere bei der Prüfung von Mietminderungen, als auch vor dem Ausspruch von Kündigungen.

Durch die letzte Mietrechtsreform sind spannende Neuerungen eingeführt worden, unter anderem die Kodifizierung der sog. Berliner Räumung oder die erleichterte Kündigung für klassische Einliegerwohnungen im selbstbewohnten Haus.

Aber auch das Thema Mieterhöhung ist hier in der Region Aschaffenburg mit einem qualifizierten Mietspiegel nur für die Stadt Aschaffenburg ein spannendes Feld, welches von Vermietern mit Vorsicht zu genießen ist und Mieter nicht ungeprüft dulden sollten.

Wohnungseigentumsrecht

Für viele Immobilieneinsteiger ist der Kauf einer Eigentumswohnung die erste Wahl. Doch plötzlich ist man Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und sieht sich Begriffen wie SondereigentumGemeinschaftsordnung oder Teilungserklärung ausgesetzt. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Rechte als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Verwalter. Auch hier ist oftmals schnelles Tätigwerden angesagt, sei es betreffend der Anfechtung von Beschlüssen, beim Vorgehen gegen bauliche Veränderungen oder bei einem beabsichtigten Wechsel der Hausverwaltung. Wir bieten sowohl privaten Eigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch Verwaltern von Wohnungseigentum professionelle Hilfe an.

Immobilienrecht

Der Kauf einer Immobilie ist nicht selten eine einmalige Entscheidung im Leben und kann existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen. Lassen Sie sich daher von Anfang an juristisch beraten. Bei Fehlentscheidungen prüfen wir für Sie die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen oder ob man erfolgreich Mängelansprüche geltend machen kann.

Maklerrecht

Oft geht es um hohe Summen bei der Vermittlung von Wohnungen oder Häusern, sei es zum Kauf oder sei es zur Vermietung. Aber nicht immer sind Provisionsansprüche berechtigt. Auch können ursprünglich berechtigte Provisionsansprüche beispielsweise bei einer Anfechtung des Kaufvertrages wieder zurückgefordert werden. Demgegenüber versuchen immer wieder Vertragsparteien, berechtigte Provisionsansprüche zu umgehen. Auch hier stehen wir sowohl Maklern als auch Maklerkunden mit Rat und Tat zur Seite.

Pachtrecht

Das Pachtrecht hat kleine – aber feine – Unterschiede zum Mietrecht. Wir klären Sie darüber auf, was Sie im Unterschied zum Mietrecht zu beachten haben, beginnend vom Vertragsabschluss, bis zur Beendigung des Pachtverhältnisses.

Zwangsversteigerungsrecht

Das Thema Zwangsversteigerung spielt auch in der jetzigen Hochpreisphase der Immobilien eine nicht unbedeutende Rolle. Oftmals ist die Zwangsversteigerung das letzte probate Mittel, eine zerstrittene Miteigentümergemeinschaft (beispielsweise nach der Scheidung) oder eine uneinige Erbengemeinschaft zu beenden. So mancher hat sich gegebenenfalls von den Niedrigzinsen verlocken lassen und kann aufgrund der nachteiligen Auswirkungen der Corona-Pandemie seinen monatlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. Anwaltliche Aufgabe kann es daher einerseits sein, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten und zu begleiten, andererseits aber auch eine bereits eingeleitete Zwangsvollstreckung abzuwenden.