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Arbeits- und Gesellschaftsrecht

In sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts beraten wir sowohl Arbeitgeber, Arbeitnehmer als auch Betriebs- und Personalräte. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere betreffend kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist breit gefächert, weshalb auch ein eigener Gerichtszweig mit den Arbeitsgerichten vom Staat etabliert wurde. Zu unseren Mandanten zählen gleichermaßen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte, so dass wir auch die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite kennen und damit auch taktische Spielchen leicht durchschauen können.

Neben seiner langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht hat Herr Rechtsanwalt Pistner den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und bildet sich in diesem Bereich regelmäßig fort nach § 15 Abs. 4 der Fachanwaltsordnung.

Die Beratungstätigkeit im Arbeitsrecht umfasst zunächst die Erstellung bzw. Prüfung von Arbeitsverträgen, aber auch wenn es zu Streit bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses kommt. Oft wird anwaltliche Hilfe aber dann benötigt, wenn es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommen soll. Dabei gilt es bei der Vertretung von Arbeitgebern eine Kündigung bereits vor Ausspruch vorzubereiten um bei einem späteren Kündigungsprozess die Kündigung auch als rechtmäßig durchsetzen zu können. Dies gilt sowohl betreffend dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung, als auch in Bezug auf eine ordentliche und somit fristgemäße Kündigung, sei diese betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Bei der Vertretung von Arbeitnehmern gilt es demgegenüber die Schwachpunkte einer Arbeitgeberkündigung herauszufiltern um diese erfolgreich angreifen zu können, damit entweder eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erfolgen kann oder der Arbeitgeber eine unberechtigte Kündigung mit einer entsprechend höheren Abfindung kompensieren muss. Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind dabei auf beiden Seiten Punkte wie Urlaubsabgeltung, Rückgabe Firmenfahrzeug, Zeugnis und Freistellung von der Arbeitsleistung rechtlich abzusichern. Oftmals bietet es sich auch an Arbeitsverträge einvernehmlich im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu beenden. Aber auch in der Zeit zwischen Abschluss des Arbeitsvertrages und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung kommt es immer wieder zu Problemen, die rechtlichen Beistand erfordern können. Auch eine Abmahnung sollte Hand und Fuß haben um einer gerichtlichen Kontrolle später stand zu halten. Bei einem Wechsel der Position in einem Unternehmen oder einem anstehenden Vorgesetztenwechsel sollte auf ein Zwischenzeugnis bestanden werden.

Bei Problemen unter Arbeitnehmern kann Herr Rechtsanwalt Pistner neben der rechtlichen Beratung auch als ausgebildeter Mediator vermittelnd tätig sein und Konflikte im Rahmen einer Mediation lösen.

Das Arbeitsrecht wird von vielen Regelungen beeinflusst, die es im jeweiligen Einzelfall zu prüfen gilt. Oft bestimmen Regelungen eines Tarifvertrages oder betriebsverfassungsrechtliche Belange das Arbeitsverhältnis.

Daneben bestehen Sonderregelungen mit dem

  • Mindestlohngesetz
  • dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Altersteilzeitgesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz
  • Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
  • Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeldgesetz
  • Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
  • Nachweisgesetz
  • Arbeitsplatzschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz usw.,


um nur einige zu nennen. Die Beratung ist daher immer individuell auf den einzelnen Fall abzustellen, da zum Beispiel für einen Auszubildenden ganz andere Rechte und Problemfelder bestehen als für einen Schwerbehinderten. Daneben gilt es betreffend der Besonderheiten bei unterschiedlichen Vertragsgestaltungen mit MinijobTeilzeitbeschäftigung oder Werkstudent zu beraten.

Neben dem sogenannten Individualarbeitsrecht umfasst das arbeitsrechtliche Mandat auch das Kollektivarbeitsrecht. Hier gilt es sowohl Betriebsräte und Personalräte, als auch Arbeitgeber zu unterstützen. Neben dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Personalvertretungsgesetz, dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) besteht auch hier ein breiter Beratungsbedarf, nicht nur im Hinblick auf die Rechte und Pflichten eines Betriebs- oder Personalrates.

Schließlich werden auch Fragen betreffend der betrieblichen Altersversorgung zunehmend wichtiger und das klassische Arbeitsrecht kann auch auf andere Bereiche Einfluss nehmen. So vertrete ich Arbeitgeber auch gegenüber den Zollbehörden, sei es im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz, dem AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Im Rahmen des Handels- und Gesellschaftsrechts beraten und betreuen wir Sie in Kooperation mit der Steuerberaterin Frau Evelyn Rundholz-Nesse bei:

  • Findung der passenden Gesellschaftsform für Start-Ups
  • Gesellschaftsgründung und -verträgen
  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung
  • Geschäftsführerabberufung
  • Umstrukturierungen
  • Gesellschaftsliquidationen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge
  • Vorstandshaftung
  • Erstellung von Kaufverträgen und Werkverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, z. B. Lieferbedingungen)
  • Verträgen für Handelsvertreter und Vertragshändler, Franchiseverträgen, Kooperationsverträgen
  • Fragen zum elektronischen Geschäftsverkehr
  • Compliance-Sachen
  • u. v. m.